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null Antragsteller-Signatur

AFS unterstützt die Antragssignatur mit unterschiedlichen länder- und kantonsspezifischen Technologien.

Mit AFS ist es möglich, dass ein Antrag oder eine Meldung von mehreren Personen signiert wird. Dabei wird der Antrag nach der ersten Signatur zunächst in einem Portal oder dem AFS-Postfach (APF) gespeichert und kann dort von den weiteren Unterzeichnern aufgerufen und ebenfalls gezeichnet werden. Somit können die Signaturen räumlich und zeitlich unabhängig voneinander aufgebracht werden.

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