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Asset-Herausgeber
Die Verwendung von AFS-Formularen erfolgt immer in drei Schritten – Dateneingabe, Kontrolle der erfassten Daten und Abschluss mit Bestätigung der Einreichung.

Zuerst füllt der Anwender die erforderlichen Formularfelder auf Eingabeseiten aus. Dabei wird er durch Formular-Validierung, -Dynamik und -Logik unterstützt.
Das Speichern und Drucken der erfassten Daten kann bereits zu diesem Zeitpunkt erlaubt werden. Dies ermöglicht dem Anwender, die Formularsitzung zu unterbrechen oder den Antrag in Papierform fertig zu stellen.
Nach der Datenerfassung wird dem Anwender die Kontrollseite angezeigt. Hier besteht die Möglichkeit alle erfassten Daten zu überprüfen und - je nach Konfiguration des Formulars - den Antrag zu drucken und postalisch zu übermitteln oder den Antrag elektronisch zu senden. Für elektronische Sendungen kann eine Antragstellersignatur und E-Payment vorgesehen werden.
Die Anträge werden in das AFS-Antragspostfach oder eine Drittanwendung gesendet. Zuletzt wird die Abschlussseite mit den gesendeten Daten und einer signierten Eingangsbestätigung angezeigt. Die bestätigten Adressdaten können gedruckt und gespeichert
werden.
Alternativ zur Abschlussseite kann direkt ein generiertes Druckdokument angezeigt werden. Zusammen mit der E-Payment Anbindung von AFS werden so besonders bürgerfreundliche E-Government-Services möglich. So erfolgen z. B. Beantragung, Bezahlung und Erhalt einer Fischereikarte oder einer Parkberechtigung in einem Schritt.